In wie vielen von wie vielen Kommunen gibt es Sprachmittlungsangebote in Ihrem Bundesland?
Baden-Württemberg
Nach einer Umfrage des Sozialministeriums Baden-Württemberg im Jahr 2020 ist dem Sozialministerium bekannt, dass es 68 Dolmetschendenpools von Kreisen, Städten, Gemeinden und freien Trägern gibt. Zur Aktualität und Vollständigkeit der Daten liegen dem Sozialministerium keine Erkenntnisse vor.
Berlin
Berlin ist Land und Kommune zugleich. Die Verwaltungsstruktur des Landes umfasst jedoch zwölf Bezirke, die eine gewisse Unabhängigkeit von der Hauptverwaltung des Landes genießen. In allen zwölf Berliner Bezirken gibt es Sprachmittlungsangebote. Diese reichen je nach Angebot von der analogen Sprachmittlung bis zum Telefondolmetschen, von zuwendungsfinanzierten Projekten, über eingestellte Dolmetschende in Ämtern und Behörden, bis hin zu Landesprogrammen in zentraler Verantwortung des Landes Berlin.
Brandenburg
Brandenburg bietet seit dem 1. Juli 2023 im Rahmen des Programms „Telefon-und Videodolmetschen in Brandenburg“ berechtigten Einrichtungen flächendeckend Sprachmittlung an. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Kita, Schule, Gesundheit (stationär und ambulant), Jugend-, Sozial-, Gesundheitsämter, Jobcenter oder Polizei sowie diversen Beratungsstellen (Familien, Lebens-, Erziehungsfragen) und Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnverbünden für Geflüchtete. Das Programm läuft vorerst bis Ende Juni 2027.
Der Gemeindedolmetschdienst (GDD) Brandenburg unterstützt Menschen mit Fluchthintergrund sowie Zugewanderte unter anderem bei Behördengängen, Terminen in Kitas und Schulen sowie bei Ärzt:innen. Die Vermittlungszentrale des GDD wird durch das Land Brandenburg befördert. Die Einsätze finden in ganz Brandenburg statt.
Bremen
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Hamburg
Als Einheitsgemeinde fällt diese Frage m.E. für Hamburg weg. Grundsätzlich ist es aber so, dass Sprachmittlung dezentral zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich gibt es im ganzen Stadtgebiet Angebote an Sprachmittlung. Teilweise werden aber auch bezirksspezifische (Kommunale Ebene in Hamburg) Programme angeboten, welche sich auf örtliche Strukturen in der Bevölkerung stützt.
Hessen
Im Rahmen des Förderprogramms WIR-Vielfalt und Teilhabe werden die Schulungen und dem Einsatz von ehrenamtlichen Laiendolmetschern in 14 Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten gefördert. Dies entspricht 190 von 421 Gemeinden.
Mecklenburg-Vorpommern
Sprachmittlung wird in fünf von insgesamt sechs Landkreisen sowie in den beiden kreisfreien Städten Schwerin und Rostock angeboten und in Form einer Projektförderung landesseitig finanziert mit kommunaler Beteiligung.
Niedersachsen
Darüber besteht keine valide Übersicht. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Vielzahl von Kommunen lokale Lösungen zur Sprachmittlung bestehen.
Nordrhein-Westfalen
49 von 54 Kommunalen Integrationszentren (KI) führen einen landesgeförderten Laiensprachmittlerpool (LSP). 391 von 396 Kommunen in NRW können diesen Dienst in Anspruch nehmen. Die KI in den fünf Kommunen die keinen LSP betreiben, halten andere Sprachmittlungsangebote vor, sodass niedrigschwellige Sprachmittlung in NRW flächendeckend zur Verfügung steht.
Rheinland-Pfalz
In 28 von 36 Landkreisen und kreisfreien Städten: Durch technikbasierte Angebote kann allerdings das ganze Land mit Sprachmittlung versorgt werden.
Sachsen-Anhalt
In allen 14 Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts gibt es Sprachmittlungsangebote. Eine zentral organisierte kommunale Sprachmittlung, die für jede Zielgruppe eine passgenaue, zeitlich und qualitativ angemessene Sprachmittlung zur Verfügung stellt, gibt es allerdings nicht.
Thüringen
Landesprogramm Dolmetschen:
Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) fördert seit 2019 ein flächendeckendes Angebot an Dolmetschleistungen per Telefon und Video im Rahmen des Landesprogramms Dolmetschen.
Zur Überwindung von Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Video- und Audiodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit zugewanderten Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ermöglicht bzw. unterstützt werden. Dies ist insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Justiz, Asylwesen, Erziehung und Kommunen von großer Bedeutung. Das Programm unterstützt Migrantinnen und Migrantinnen bei ihrer Integration und dient der Überwindung der sprachlichen Barriere beim Aufsuchen der am Programm berechtigten Einrichtungen. Die Dienstleistung ist insbesondere für Personen, die neu nach Thüringen zugewandert sind und die zunächst eine intensive Beratung, Begleitung und Betreuung durch die berechtigten Einrichtungen benötigen. Es wurde insbesondere aufgelegt, um den berechtigten Stellen eine niedrigschwellige und schnelle Lösung des Verständigungsproblems in Situationen an die Hand zu geben, in denen ein Präsenzsprachmittler nicht erforderlich oder – etwa im ländlichen Raum oder bei seltenen Sprachen – nicht verfügbar ist. In vielen Situationen können qualifizierte, technisch zugeschaltete Dolmetscher schnell helfen – häufig auch dort, wo wegen langer Anfahrtswege und eines nur kurzen Einsatzes die Hilfe eines Präsenzsprachmittlers- oder dolmetschers für diesen schlicht unwirtschaftlich wäre.
Auch das Angebote zur Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) kann thüringenweit abgerufen werden. Der SprIntpool Thüringen vermittelt seit 2012 professionelle Sprach- und Integrationsmittler:innen (SprInt) zur Unterstützung von Gesprächen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales in Thüringen.