Frage Haus der Sprachmittlung

Was ist Ihr nächstes Etappenziel?

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Baden-Württemberg

Förderaufruf nach der „VwV Deutsch“ zur Qualifizierung von Sprachmittlungspools; erneuter Förderaufruf „Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern für den Bereich Gesundheit “

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Berlin

Pilotierung eines Audio-Videodolmetschdienstes in ausgewählten Bezirken und Verwaltungseinheiten mit dem mittelfristigen Ziel einer flächendeckenden Implementierung. Dies soll vor allem die Mitarbeitenden der Verwaltungseinheiten entlasten und die Arbeit der Ämter und Behörden effizienter machen. Des Weiteren sollen auch die analogen Sprachmittlungsstrukturen weiter gestärkt werden. Damit zielt das Land Berlin auf die Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe in der Migrationsgesellschaft im Sinne des Berliner Partizipationsgesetz (PartMigG).

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Brandenburg

Mehr Abrufe generieren

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Bremen

Die Verstetigung und Ausweitung des Video - und Audiodolmetschangebots.

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Hamburg

Ein Bewusstsein bei den Praxen für die Situation der Sprachmitler:innen zu schaffen, um Wartezeiten zu verkürzen. Diese Überlegungen stehen gerade am Anfang und es gibt erste Gesprächsrunden mit den jeweils zuständigen Ressorts. Telefon- und Videodolmetschen besser zu etablieren. Dies ist aber zurzeit kein Fokusthema.

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Hessen

Einbindung technischer Hilfsmittel und Matchingtools.

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Mecklenburg-Vorpommern

Das Land ist bestrebt, ein flächengerechtes Angebot in allen Landkreisen und kreisfreien Städten vorzuhalten und die Strukturen zu stärken. Hierbei sollten auch digitale Möglichkeiten geprüft und ggf. ausgebaut werden. Weitere Akteure sollen die Sprachmittlung nutzen können, um in ihren Einrichtungen die Sprachbarrieren abzubauen.

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Niedersachsen

unbeantwortet

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Nordrhein-Westfalen

Das nächste Etappenziel in Hinblick auf die landesgeförderte Laiensprachmittlung in NRW ist, den bereits bestehenden hohen Qualitätsstandard der Laiensprachmittlung aufrecht zu erhalten. Zudem möchten wir den Impuls an andere Landesressorts weitergeben, auch für ihre Zuständigkeitsbereiche Sprachmittlung mitzudenken und möglichst institutionalisiert zu etablieren.

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Rheinland-Pfalz

Wir streben den weiteren quantitativen Ausbau an, also konkret: mehr Vermittlungsstellen. Außerdem möchten wir erreichen, dass potenzielle Auftraggeber Sprachmittlung immer mitdenken, budgetieren und auch die Kosten für die Sprachmittlereinsätze bezahlen.

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Sachsen-Anhalt

  • Durchführung der Bedarfsanalyse zur Sprachmittlung

  • Ggf. Entwicklung und Pilotierung eines ganzheitlichen und verlässlichen Sprachmittlungsmodells, das landkreisübergreifend funktioniert und verschiedene Formate (digital, analog, persönlich) sinnvoll kombiniert.

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Thüringen

Ziele bzw. Etappenziele der Integrationspolitik sind in der Fortschreibung des Thüringer Integrationskonzepts (TIK) festhalten worden. Darin ist festgehalten, 

  • dass flächendeckend ausreichende und gesicherte Dolmetsch- bzw. Sprachmittlungsdienstleistungen thüringenweit angeboten werden sollen. Mit steigender Zahl der Zuwanderung von Menschen aus dem Ausland ist auch der Bedarf an Dolmetschung und kultursensibler Sprachmittlung gestiegen. Das Angebot des Landesprogramms Dolmetschen hat sich grundlegend bewährt. Hier bedarf es auf Basis einer Evaluierung einer Ausweitung und Verstetigung. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung weiter auf Bundesebene dafür ein, dass Dolmetschangebote analog zum Landesprogramm Dolmetschen in besonders wichtigen Bereichen, wie beispielsweise der Gesundheitsversorgung, zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu braucht es für spezifische Gesprächssituationen auch weiterhin das niedrigschwellige Angebot, Sprach-und Kulturmittelnde vor Ort einsetzen zu können. Entsprechend ist die Ausbildung von Sprach-und Kulturmittelnden bedarfsgerecht weiter fortzuführen und deren Einsatz zu fördern.

  • Es werden weiterhin Rahmenbedingungen gewährleistet, um die Sprachmittlung für die Verständigung zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen und den Eltern der Kinder bereitzustellen 

  • Die Landesregierung fördert weiterhin die Ausbildung von Personen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen oder über interkulturelle Erfahrungen aus langjährigen Auslandsaufenthalten verfügen, zu Integrations- und Sprachmittler*innen. Die Ausbildung soll insbesondere auch jene Sprachen in den Fokus nehmen, für die besonders hohe Sprachmittlungsbedarfe bestehen.

  • Dolmetschdienstleistungen über das Landesprogramm Dolmetschen werden aufrechterhalten. Der Kreis der Berechtigten wird regelmäßig der Bedarfslage angepasst. Es wird geprüft, inwieweit das Programm für das Ehrenamt in der Geflüchteten-und Integrationsarbeit erweitert werden kann.

  • Das Landesprogramm Dolmetschen wird innerhalb der berechtigten Zielgruppen weiter beworben, insbesondere bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten