Sammlung: Wege der Finanzierung von Sprachmittlungseinsätzen
Auftraggeber*innen in Rheinland-Pfalz haben dem Haus der Sprachmittlung berichtet, wie sie Sprachmittlungseinsätze finanzieren. Einen Überblick über Finanzierungswege finden Sie hier:
Schulen
- Schulbudget über den Schulträger – hier werden unterschiedliche Wege und Posten benannt, über welche die Kosten abgerechnet werden können
- Förderverein der Schule
Fördertöpfe von Stiftungen
- Bereich Schulsozialarbeit
- Budget des zuständigen Amts
- Förderverein der Schule

Kindertageseinrichtungen
- Kita-Etat, der vom Bistum zur Verfügung gestellt wird
- Förderverein der Kindertagesstätte
- Bereich Kita-Sozialarbeit
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Förderverein der Kindertagesstätte

Beratungsstellen
- Finanzierung durch Mittel des Landkreises (Kreisverwaltung, Integrationsbeauftragte)
- Eigenmittel, wenn vor Ort keine unentgeltlich tätigen Dolmetscher*innen verfügbar sind
- Bereich Vormundschaft: Amtsgericht
- Schwangerschafts- und Konfliktberatung: Regelförderung/Zuschuss des Landes zu Restkosten (§219-Beratung)
- Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte: Fördergelder fürs Dolmetschen können als sonstige Maßnahmen beantragt werden

Verwaltung (Stadt-/Kreis-/Verbandsgemeindeverwaltung)
- Anfrage über den Beirat für Migration und Integration, der dazu führte, dass die Mittel im Haushaltsplan der Verbands-/Kreisverwaltung festgesetzt wurden
- Einige Ämter finanzieren im Rahmen von freiwilligen Leistungen (z.B. Ehrenamtsförderung)
- Arbeit mit Jugendlichen: Finanzierung wird in der Regel im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen von den zuständigen Jugendämtern übernommen
In einigen Kommunen übernimmt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung die Kosten für Einsätze von Dolmetscher*innen für Bewohner*innen des Landkreises sowie in Institutionen des jeweiligen Gebiets. Informieren Sie sich, was in Ihrer Kommune möglich ist.
Nutzen Sie andere Wege und Gelder? – Dann freuen wir uns, wenn Sie uns dies mitteilen: info@haus-der-sprachmittlung.de
