Ehrenamtlicher Sprachmittlerpool im Landkreis Bad Kreuznach
Art der angebotenen Sprachmittlung
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Sprachmittler/innen im Landkreis Bad Kreuznach sind Personen mit Sprachkenntnissen ohne Ausbildung zum Dolmetschen oder Übersetzen. Sie sind ehrenamtlich, also freiwillig und ohne Lohn, jedoch mit einer geringen Aufwandsentschädigung, als Dolmetschende bei der Regelung von Angelegenheiten des praktischen Alltagslebens tätig. |
Allgemeine Angaben
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Träger des Pools / Vermittlungsstelle | Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Stabsstelle Integration |
Pool oder Vermittlungsstelle | Vermittlung über Stabsstelle Integration |
Zielgruppe Anfrager*innen | Jede Person/ Institution, die ein berechtigtes Interesse an der Einschaltung einer Sprachmittlerin/ eines Sprachmittlers hat, kann sich an die Stabsstelle Integration wenden. Voraussetzung ist, dass die zu begleitende Person im Landkreis Bad Kreuznach gemeldet und wohnhaft ist. |
Angebotene Dolmetscherarten | In der Regel findet die Sprachmittlertätigkeit in Form einer Begleitung zu einem dringend erforderlichen Termin vor Ort statt. Es kann auch in einzelnen Fällen mit Zustimmung der Stabsstelle Integration ein telefonisches Dolmetschen erfolgen, diese muss jedoch in direktem Zusammenhang mit einem Termin stehen. |
Einsatzgebiete / Einsatzregion | Im Landkreis Bad Kreuznach, in einzelnen Fällen auch für Termine außerhalb des Landkreises Bad Kreuznach. |
Einsatzbereiche | Zur Alltagsbegleitung z. B. bei Behörden, Ärzten und Kitas/Schulen. Ausgeschlossen sind private Einsätze wie Einkäufe, private Treffen oder Vorgänge, die eines vereidigten Übersetzers bedürfen. |
Verfügbare Sprachen | Auf Anfrage |
Anzahl der Sprachmittler*innen | Zur Zeit sind 85 Personen und 25 verschiedene Sprachen im Sprachmittlerpool registriert. Ob ein/e Sprachmittler/in in der gewünschten Sprache verfügbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab (u. a. Uhrzeit, Ort etc.). Aus diesem Grund kann keine Garantie für eine Vermittlung gegeben werden. |
Anfrage stellen
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Anfrage | Vor Ort oder telefonisch bei der Stabsstelle Integration oder online auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Margarete Roßkopf 0671 803 1451 Sabine Lind 0671 803 1461 Denise Demaré 0671 803 1441 |
Qualifizierung der Sprachmittler*innen | Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1) |
Entlohnung der Sprachmittler*innen | Der/die Sprachmittler/in erfüllt seine/ihre Aufträge auf ehrenamtlicher Basis. Die Tätigkeit wird nicht zur Erwerbszwecken ausgeübt. Für die Sprachmittlereinsätze können die Sprachmittler/innen bei der Stabstelle Integration eine Aufwandsentschädigung geltend machen (maximal 7 Stunden am Tag). Wartezeiten können mit angegeben werden. |
Fahrtkosten | Fahrtkosten werden nicht übernommen. Fahrzeiten innerhalb des Landkreises werden grundsätzlich nicht anerkannt. Im Einzelfall obliegt es der Stabsstelle Integration eine Ausnahmeregelung festzulegen. Für Einsätze außerhalb des Landkreises Bad Kreuznach besteht die Möglichkeit die Fahrzeit anerkennen zu lassen. |
Kontakt |
Koordinierungsstelle Sprachmittlerpool Landkreis Bad Kreuznach, Stabsstelle Integration
Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, Zimmer 334 ( 3. OG)
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Sprachmittler*in werden
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Anforderungen an Bewerber*innen um als Sprachmittler*innen tätig zu werden | Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1) |
Qualifizierungsangebote | Informationsveranstaltungen zweimal im Jahr; nicht verpflichtend |
Art der Beschäftigung | Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung |
Art der Bezahlung bzw. Entschädigung | Aufwandsentschädigung nach Vorlage der Einsatzbescheinigungen |
Art der Entlohnung der Sprachmittler*innen | Abrechnung über die Stabsstelle Integration per Überweisung aus kreiseigenen Integrationsmitteln. |
Art des Vertrags bzw. der Vereinbarung | Anmeldeformular mit Schweigepflichtserklärung und Rahmenvereinbarung |
Kontakt | Stabsstelle Integration Kreisverwaltung, Homepage der Kreisverwaltung |
Angebote zur Supervision, zu kollegialem Coaching oder psychosozialen Nachbereitung | keine |