Ehrenamtlicher Sprachmittlerpool im Landkreis Bad Kreuznach

Art der angebotenen Sprachmittlung
  • Präsenz
  • Telefon
  • Video
Sprachmittler/innen im Landkreis Bad Kreuznach sind Personen mit Sprachkenntnissen ohne Ausbildung zum Dolmetschen oder Übersetzen. Sie sind ehrenamtlich, also freiwillig und ohne Lohn, jedoch mit einer geringen Aufwandsentschädigung, als Dolmetschende bei der Regelung von Angelegenheiten des praktischen Alltagslebens tätig.
Allgemeine Angaben
Träger des Pools / Vermittlungsstelle Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Stabsstelle Integration
Pool oder Vermittlungsstelle Vermittlung über Stabsstelle Integration
Zielgruppe Anfrager*innen Jede Person/ Institution, die ein berechtigtes Interesse an der Einschaltung einer Sprachmittlerin/ eines Sprachmittlers hat, kann sich an die Stabsstelle Integration wenden. Voraussetzung ist, dass die zu begleitende Person im Landkreis Bad Kreuznach gemeldet und wohnhaft ist.
Angebotene Dolmetscherarten In der Regel findet die Sprachmittlertätigkeit in Form einer Begleitung zu einem dringend erforderlichen Termin vor Ort statt. Es kann auch in einzelnen Fällen mit Zustimmung der Stabsstelle Integration ein telefonisches Dolmetschen erfolgen, diese muss jedoch in direktem Zusammenhang mit einem Termin stehen.
Einsatzgebiete / Einsatzregion Im Landkreis Bad Kreuznach, in einzelnen Fällen auch für Termine außerhalb des Landkreises Bad Kreuznach.
Einsatzbereiche Zur Alltagsbegleitung z. B. bei Behörden, Ärzten und Kitas/Schulen. Ausgeschlossen sind private Einsätze wie Einkäufe, private Treffen oder Vorgänge, die eines vereidigten Übersetzers bedürfen.
Verfügbare Sprachen Auf Anfrage
Anzahl der Sprachmittler*innen Zur Zeit sind 85 Personen und 25 verschiedene Sprachen im Sprachmittlerpool registriert. Ob ein/e Sprachmittler/in in der gewünschten Sprache verfügbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab (u. a. Uhrzeit, Ort etc.). Aus diesem Grund kann keine Garantie für eine Vermittlung gegeben werden.
Anfrage stellen
Anfrage Vor Ort oder telefonisch bei der Stabsstelle Integration oder online auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Margarete Roßkopf 0671 803 1451 Sabine Lind 0671 803 1461 Denise Demaré 0671 803 1441
Qualifizierung der Sprachmittler*innen Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1)
Entlohnung der Sprachmittler*innen Der/die Sprachmittler/in erfüllt seine/ihre Aufträge auf ehrenamtlicher Basis. Die Tätigkeit wird nicht zur Erwerbszwecken ausgeübt. Für die Sprachmittlereinsätze können die Sprachmittler/innen bei der Stabstelle Integration eine Aufwandsentschädigung geltend machen (maximal 7 Stunden am Tag). Wartezeiten können mit angegeben werden.
Fahrtkosten Fahrtkosten werden nicht übernommen. Fahrzeiten innerhalb des Landkreises werden grundsätzlich nicht anerkannt. Im Einzelfall obliegt es der Stabsstelle Integration eine Ausnahmeregelung festzulegen. Für Einsätze außerhalb des Landkreises Bad Kreuznach besteht die Möglichkeit die Fahrzeit anerkennen zu lassen.
Kontakt
Koordinierungsstelle Sprachmittlerpool Landkreis Bad Kreuznach, Stabsstelle Integration
Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, Zimmer 334 ( 3. OG)
Sprachmittler*in werden
Anforderungen an Bewerber*innen um als Sprachmittler*innen tätig zu werden Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1)
Qualifizierungsangebote Informationsveranstaltungen zweimal im Jahr; nicht verpflichtend
Art der Beschäftigung Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung
Art der Bezahlung bzw. Entschädigung Aufwandsentschädigung nach Vorlage der Einsatzbescheinigungen
Art der Entlohnung der Sprachmittler*innen Abrechnung über die Stabsstelle Integration per Überweisung aus kreiseigenen Integrationsmitteln.
Art des Vertrags bzw. der Vereinbarung Anmeldeformular mit Schweigepflichtserklärung und Rahmenvereinbarung
Kontakt Stabsstelle Integration Kreisverwaltung, Homepage der Kreisverwaltung
Angebote zur Supervision, zu kollegialem Coaching oder psychosozialen Nachbereitung keine