Sprachmittlerpool der Koordinierungsstelle Asyl in der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Art der angebotenen Sprachmittlung
  • Präsenz
  • Telefon
  • Video
Sprachmittlerpool mit rund 50 Dolmetscher*innen in 21 Sprachen. Schwerpunkte liegen in Eltern- und Entwicklungsgesprächen in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Für diese Gepräche hat die Koordinierungsstelle ein Budget zur Finanzierung der Sprachmittler*innen.
Allgemeine Angaben
Träger des Pools / Vermittlungsstelle Kreisverwaltung Cochem-Zell
Pool oder Vermittlungsstelle Sprachmittlerpool der Koordinierungsstelle Asyl in der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Zielgruppe Anfrager*innen Insbesondere Schulen und Kindergärten, grundsätzlich können auch Bürger*innen Sprachmittler*innen anfragen, diese müssen jedoch je nach Aufgabengebiet die Sprachmittlung selbst zahlen.
Angebotene Dolmetscherarten In Präsenz und über Telefon.
Einsatzgebiete / Einsatzregion Im Landkreis Cochem-Zell und angrenzende Landkreise.
Einsatzbereiche Kindergärten, Schulen, innerhalb der Kreisverwaltung und bei Veranstaltungen der Koordinierungsstelle Asyl (z. B. für Förderung von Integration). Bei Gericht ist eher ausgeschlossen, da es sich um ehrenamtliche Sprachmittler*innen handelt, die nicht zertifiziert sind.
Verfügbare Sprachen Albanisch, Ungarisch, Ukrainisch, Tschechisch, Türkisch, Tigrinya/Eritreisch, Spanisch, Somalia/Somali, Serbokroatisch, Russisch, Rumänisch, Portugiesisch, Polnisch, Pakistanisch, Kurdisch, Italienisch, Farsi, Französisch, Englisch, Dari/Persisch, Armenisch, Arabisch
Anzahl der Sprachmittler*innen rd. 50 Personen
Anfrage stellen
Anfrage Über die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle Asyl in der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Es kann telefonisch oder per Mail Kontakt zur Koordinierungsstelle aufgenommen werden. Formulare oder schriftliche Antragstellung gibt es nicht.
Qualifizierung der Sprachmittler*innen Die Sprachmittler*innen sollten mindestens über das Sprachniveau B2 in der jeweiligen Fremdsprache sowie Deutsch beherschen. Häufig ist die eine Fremdsprache die Muttersprache und dann müssen die Deutschkenntnisse auf einem B2 Niveau sein. Es muss zudem eine Schweigepflichterklärung ausgefüllt werden.
Entlohnung der Sprachmittler*innen Bei Gesprächen in Schulen und Kindergärten sowie Gesprächen innerhalb der Kreisverwaltung und bei Veranstaltungen der Koordinierungsstelle gibt es ein Budget für Gespräche. Dafür gibt es einen Abrechnungsbogen, der Ort, Institution, in der das Gespräch stattgefunden hat, Länge des Gespräches sowie Höhe der Fahrtkosten auflistet und der beim Gespräch ausgefüllt und von der jeweiligen Institution und dem Sprachmittler unterschrieben wird.
Fahrtkosten Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 Cent/Kilometer erstattet bzw. Erstattung von Bus- oder Bahnkarte zum Gespräch.
Kontakt
Koordinierungsstelle Asyl
02671-61691
Sprachmittler*in werden
Anforderungen an Bewerber*innen um als Sprachmittler*innen tätig zu werden Die Sprachmittler*innen sollten mindestens über das Sprachniveau B2 in der jeweiligen Fremdsprache sowie Deutsch beherschen. Häufig ist die eine Fremdsprache die Muttersprache und dann müssen die Deutschkenntnisse auf einem B2 Niveau sein. Es muss zudem eine Schweigepflichterklärung ausgefüllt werden.
Qualifizierungsangebote Es gibt derzeit keine Qualifizierungsangebote.
Art der Beschäftigung Sie sind ehrenamtlich beschäftigt, erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung plus Fahrtkosten.
Art der Bezahlung bzw. Entschädigung Ehrenamtspauschale mit Aufwandsentschädigung
Art der Entlohnung der Sprachmittler*innen Die Abrechnung erfolgt durch die Vermittlungsstelle, die aufgrund eines Abrechnungsbogen, der beim Gespräch ausgefüllt wird, abrechnet.
Art des Vertrags bzw. der Vereinbarung Es gibt eine Schweigepflichtvereinbarung und eine Rahmenvereinbarung.
Kontakt Koordinierungsstelle Asyl, Tel.: 02671-61691, koordinierungsstelle@cochem-zell.de
Angebote zur Supervision, zu kollegialem Coaching oder psychosozialen Nachbereitung Leider existieren diese Angebote nicht, da es sich fast ausschließlich um Alltagsgespräche handelt, gibt es seitens der Sprachmittler*innen dahingehend keine Bedarfsmeldungen.