Gewährleistet die bestehende Finanzierung ein bedarfsgerechtes Sprachmittlungsangebot in Ihrem Land?
Baden-Württemberg
Ja!
Berlin
Nein!
Brandenburg
Ja!
Bremen
Nein!
Hamburg
Nein!
Hessen
Nein!
Mecklenburg-Vorpommern
Nein!
Die bestehende Finanzierung ermöglicht ein Sprachmittlungsangebot in der Fläche und steht in fast allen Gebietskörperschaften grundsätzlich zur Verfügung. Aufgrund der anfallenden Einsatzkosten für die Nutzung der Sprachmittlung ist es jedoch nicht allen Institutionen möglich, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, sodass hauptsächlich die kommunalen öffentlichen Einrichtungen (Sozialämter, Jugendämter, Jobcenter), Schulen oder Kliniken die derzeitigen Hauptauftraggeber sind. Einschränkend für die Zahl der vermittelbaren Einsatzanfragen wirken zudem personelle Ressourcen in den Projekten und/oder ggf. zur Verfügung stehende Sprachmittelnde (hohe Fluktuation durch Wohnortwechsel, Arbeitsaufnahme in Vollzeit).
Niedersachsen
Nein!
Nordrhein-Westfalen
Nein!
Rheinland-Pfalz
Nein!
Sachsen-Anhalt
Nein!
Thüringen
Ja! (außer im medizinischen und psychosozialen Bereich)