Frage Haus der Sprachmittlung

Gewährleistet die bestehende Finanzierung ein bedarfsgerechtes Sprachmittlungsangebot in Ihrem Land?

Antwort

Baden-Württemberg

Ja!

Antwort

Berlin

Nein!

Antwort

Brandenburg

Ja!

Antwort

Bremen

Nein!

Antwort

Hamburg

Nein!

Antwort

Hessen

Nein!

Antwort

Mecklenburg-Vorpommern

Nein!

Die bestehende Finanzierung ermöglicht ein Sprachmittlungsangebot in der Fläche und steht in fast allen Gebietskörperschaften grundsätzlich zur Verfügung. Aufgrund der anfallenden Einsatzkosten für die Nutzung der Sprachmittlung ist es jedoch nicht allen Institutionen möglich, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, sodass hauptsächlich die kommunalen öffentlichen Einrichtungen (Sozialämter, Jugendämter, Jobcenter), Schulen oder Kliniken die derzeitigen Hauptauftraggeber sind. Einschränkend für die Zahl der vermittelbaren Einsatzanfragen wirken zudem personelle Ressourcen in den Projekten und/oder ggf. zur Verfügung stehende Sprachmittelnde (hohe Fluktuation durch Wohnortwechsel, Arbeitsaufnahme in Vollzeit).

Antwort

Niedersachsen

Nein!

Antwort

Nordrhein-Westfalen

Nein!

Antwort

Rheinland-Pfalz

Nein!

Antwort

Sachsen-Anhalt

Nein!

Antwort

Thüringen

Ja! (außer im medizinischen und psychosozialen Bereich)