Kann in Ihrem Bundesland jede zugewanderte Person bei Bedarf auf qualifizierte Sprachmittlung zugreifen?
Baden-Württemberg
Ja!
Berlin
Ja!
Mit der Einschränkung, dass nicht immer qualifizierte Sprachmittlung zur Verfügung steht. Ggf. fallen dann auch Kosten an.
Brandenburg
Das Programm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ ist so aufgebaut, dass berechtigte Einrichtungen - aber keine Privatpersonen - das Angebot in Anspruch nehmen können. Letztendlich kommt das Angebot jedem/jeder Zugewanderten durch die Nutzung der Einrichtung zugute.
Gemeindedolmetschdienst (Präsenzsprachmittlung durch Ehrenamtliche): Ja!
Bremen
Nein!
Hamburg
Ja (in der Theorie)!
Hessen
Nein!
Mecklenburg-Vorpommern
Nein!
Niedersachsen
Darüber besteht keine valide Übersicht. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Vielzahl von Kommunen lokale Lösungen zur Sprachmittlung bestehen.
Nordrhein-Westfalen
Nein!
Die Kommunalen Integrationszentren qualifizieren die Laiensprachmittler:innen selbständig, dies sind jedoch Laien. 7% des jährlichen Budgets pro Laiensprachmittlerpool kann für Einsätze von professionellen Übersetzer:innen genutzt werden (Ausnahmeregelung).
Rheinland-Pfalz
Ja!
Sachsen-Anhalt
Ja, zum Teil aber mit Verzögerungen und langen Wartezeiten konfrontiert (Beispiel qualifizierte Sprachmittlung im Bereich Gesundheit und psychosoziale Beratung)!
Thüringen
Ja!