Frage Haus der Sprachmittlung

Kann in Ihrem Bundesland jede zugewanderte Person bei Bedarf auf qualifizierte Sprachmittlung zugreifen?

Antwort

Baden-Württemberg

Ja!

Antwort

Berlin

Ja! 

Mit der Einschränkung, dass nicht immer qualifizierte Sprachmittlung zur Verfügung steht. Ggf. fallen dann auch Kosten an.

Antwort

Brandenburg

  • Das Programm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“ ist so aufgebaut, dass berechtigte Einrichtungen - aber keine Privatpersonen - das Angebot in Anspruch nehmen können. Letztendlich kommt das Angebot jedem/jeder Zugewanderten durch die Nutzung der Einrichtung zugute.

  • Gemeindedolmetschdienst (Präsenzsprachmittlung durch Ehrenamtliche): Ja!

Antwort

Bremen

Nein! 

Antwort

Hamburg

Ja (in der Theorie)!

Antwort

Hessen

Nein!

Antwort

Mecklenburg-Vorpommern

Nein!

Antwort

Niedersachsen

Darüber besteht keine valide Übersicht. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Vielzahl von Kommunen lokale Lösungen zur Sprachmittlung bestehen. 

Antwort

Nordrhein-Westfalen

Nein! 

Die Kommunalen Integrationszentren qualifizieren die Laiensprachmittler:innen selbständig, dies sind jedoch Laien. 7% des jährlichen Budgets pro Laiensprachmittlerpool kann für Einsätze von professionellen Übersetzer:innen genutzt werden (Ausnahmeregelung).

Antwort

Rheinland-Pfalz

Ja!

Antwort

Sachsen-Anhalt

Ja, zum Teil aber mit Verzögerungen und langen Wartezeiten konfrontiert (Beispiel qualifizierte Sprachmittlung im Bereich Gesundheit und psychosoziale Beratung)!

Antwort

Thüringen

Ja!